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Klasse BF 17

Es können mehrere Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern).

Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B (Pkw) besitzen.

Der Begleiter darf maximaler 3 Punkte in Flensburg haben (zum Zeitpunkt der Beantragung).

Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder Verstoß gegen das BtMG darf nicht mehr begleitet werden.

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