Klasse B
Kraftwagen bis max. 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (außer Fahrersitz), auch mit Anhängern bis 750 kg oder Zugkombinationen bis 3,5 t, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist.