BKrFQG
Für alle LKW- und Bus-Fahrer beinhaltet das Berufskraft-fahrerqualifikationsgesetz (kurz: BKrFQG) einige Änderungen, denn hiermit wird die Weiterbildung der Berufskraftfahrer verpflichtend.
Die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation der Berufskraftfahrer gilt für alle gewerblich fahrenden Kraftfahrer. Diese müssen neben dem Führerschein zusätzlich regelmäßig an einer Weiterbildung (Kennziffer 95) teilnehmen.
Unsere Fahrschule und Fahrerbildungszentrum bietet Ihnen verschiedene Schulungen und führt auch in firmeninternen Trainings die vorgeschriebene Weiterbildung durch. Dabei hat der Praxisbezug in unserer Ausbildung durch unsere Kooperationspartner ein großes Gewicht.
In diesem Jahr wurden die Themen und Inhalte der Modulschulung. Es wird also nicht langweilig. Die neuen Themen und Inhalte finden Sie auf den folgenden Seiten.
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