Klasse C1
Kraftfahrzeug mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach wird der Führerschein befristet auf 5 Jahre ausgestellt, bei jeder Verlängerung ist eine Gesundheitsprüfung und ärztliche Augenuntersuchung erforderlich, sowie bei Ersterteilung.