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Klasse C1E

Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12 t zulässiger Gesamtmasse)
Kraftfahrzeug über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t. Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach wird der Führerschein befristet auf 5 Jahre ausgestellt, bei jeder Verlängerung ist eine Gesundheitsprüfung und ärztliche Augenuntersuchung erforderlich, sowie bei Ersterteilung.

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