Klasse BF 17
Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kann man die Zulassung zum BF 17 beantragen und die Ausbildung beginnen (begleitendes Fahren).
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden.
Nach bestandener Prüfung gibt es eine Prüfbescheinigung.
Gefahren werden darf nur mit Begleitperson und nur in Deutschland.
Das BF 17 ist für die Klassen B (Pkw) oder BE (Pkw mit Anhänger) möglich (inkl. Klasse L-Traktor, M-Moped, Mokick und S-Trike, Quad.
Zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden, dann erhält man den Kartenführerschein.